Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare

Bereits vor einigen Jahren hat unser Presbyterium die Möglichkeit eröffnet, dass gleichgeschlechtliche Paare einen öffentlichen Gottesdienstes anlässlich ihrer Eheschließung bzw. standesamtlichen Eintragung ihrer Partnerschaft feiern können. Das Paar gibt sich dabei gegenseitig das Versprechen, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten. Dem Paar wird der Segen Gottes zugesprochen.
Wo und wann kann ich einen Segnungsgottesdienst anmelden?

Am besten wenden Sie sich direkt an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihres Pfarrbezirks.  Ihre Pfarrerin / Ihr Pfarrer wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um alles Wichtige rund um Ihre Segensfeier zu besprechen, Fragen zu klären und den Ablauf des Gottesdienstes miteinander abzustimmen.

Segnungsgottesdienste feiern wir in der Regel in unserer Matthäuskirche. Falls Ihre Feier in einer anderen Kirche stattfinden soll, wird Ihr Weitmarer Gemeindepfarrer/Ihre Weitmarer Gemeindepfarrerin den Segnungsgottesdienst dort durchführen. Entsprechend ist die Praxis, wenn Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören, aber gerne in der Matthäuskirche sich segnen lassen möchten: Dann bereitet Ihr Gemeindepfarrer/Ihre Gemeindepfarrerin den Segnungsgottesdienst mit Ihnen vor und kommt dann  in die Matthäuskirche.

Für die Planung empfiehlt es sich, frühzeitig sowohl mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin als auch mit dem Gemeindebüro Kontakt aufzunehmen, um den Termin miteinander abzustimmen!

Welche Voraussetzungen gibt es für einen Segnungsgottesdienst in der Evangelischen Kirche?
Das Brautpaar hat zuvor standesamtlich geheiratet im Rahmen der "Ehe für alle" (in NRW seit dem 1.10.2017) oder hat die Partnerschaft standesamtlich eintragen lassen (in NRW vor dem 1.10.2017).
Beide Ehepartner sind Mitglied einer christlichen Kirche, mindestens ein Partner ist Mitglied der evangelischen Kirche.


An welchen Tagen können Segnungsgottesdienste stattfinden?


Wie bei den kirchlichen Trauungen bietet sich in der Regel der Freitag oder der Samstag an. Trauungen können nach der Ordnung unserer Landeskirche nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie unüblich.

Weitere Informationen zur Partnerschaftssegnung sowie zur Haltung unserer Evangelischen Kirche von Westfalen zur gleichgeschlechtlichen Liebe finden Sie hier.