Hochzeit

Informationen rund um die Kirchliche Trauung in unserer Gemeinde

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige Fragen, die häufig bei der Planung einer kirchlichen Trauung gestellt werden.


Was ist eine kirchliche Trauung?

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst. Das Brautpaar gibt sich dabei gegenseitig das Versprechen, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

Wo und wann kann ich eine kirchliche Trauung anmelden?

Am besten wenden Sie sich direkt an die Pfarrerin oder den Pfarrer Ihres Pfarrbezirks.  Ihre Pfarrerin / Ihr Pfarrer wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um alles Wichtige rund um Ihre Trauung zu besprechen, Fragen zu klären und den Ablauf des Traugottesdienstes miteinander abzustimmen.

Traugottesdienste feiern wir in der Regel in unserer Matthäuskirche. Falls Ihre Trauung in einer anderen Kirche stattfinden soll, wird Ihr Weitmarer Gemeindepfarrer/Ihre Weitmarer Gemeindepfarrerin die Trauung dort durchführen. Entsprechend ist die Praxis, wenn Sie einer anderen Kirchengemeinde angehören, aber gerne in der Matthäuskirche heiraten möchten: Dann bereitet Ihr Gemeindepfarrer/Ihre Gemeindepfarrerin die Trauung mit Ihnen vor und kommt dann zur Trauung in die Matthäuskirche.

Da erfahrungsgemäß die meisten Trauungen in den Sommermonaten stattfinden, empfiehlt es sich, frühzeitig sowohl mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin als auch mit dem Gemeindebüro Kontakt aufzunehmen, um den Termin miteinander abzustimmen!

Welche Voraussetzungen gibt es für die kirchliche Trauung in der Evangelischen Kirche?

    Das Brautpaar hat zuvor standesamtlich geheiratet.
    Beide Ehepartner sind Mitglied einer christlichen Kirche,
    mindestens ein Partner ist Mitglied der evangelischen Kirche.

 
Darf der Ehepartner katholisch sein, wenn ich evangelisch heiraten will?

Ja. Gehört ein Ehepartner zur römisch-katholischen Kirche und ein Ehepartner zur evangelischen Kirche, kann eine evangelische Trauung stattfinden. Der römisch-katholische Ehepartner kann sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer sogenannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen lassen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält dann seine Rechte in der katholischen Kirche.
Gibt es eine ökumenische Trauung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird eine Trauung, in der Geistlicher unterschiedlicher Konfessionen mitwirken, als "ökumenische Trauung" bezeichnet. Im kirchenrechtlichen Sinn ist das allerdings entweder eine katholische Trauung mit der Beteiligung eines/einer evangelischen Pfarrers/Pfarrerin oder eine evangelische Trauung mit der Beteiligung eines katholischen Priesters. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet.

Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,

    wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist.
    Wenn einer der Ehepartner nicht Glied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z.B. ein christlich-muslimisches Paar oder wenn ein Ehepartner aus der Kirche ausgetreten ist). Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung ausgestellt werden.
    Wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt,
    Wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird oder wenn die Trauung in der Gemeinde Ärgernis erregen würde.

Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.

An welchen Tagen können kirchliche Trauungen stattfinden?


In unserer Gemeinde finden kirchliche Trauung in der Regel freitags oder samstags statt. Trauungen können nach der Ordnung unserer Landeskirche nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie unüblich.

Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?

Aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung (z.B. Silberne, Goldene oder Diamantene Hochzeit) kann auf Wunsch des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert werden.

Weitere Informationen zur kirchlichen Trauung sowie Anregungen zur Auswahl eines Trauspruchs finden Sie unter www.trauspruch.de.